Gutes tun bis in die Ewigkeit | Drohender Umweltkollaps, Pandemien, Werteverfall… !?! Ursachen für Zukunfts- Verzagtheit mag es wohl viele geben; Gründe, einen Beitrag für die Genesung unserer Welt zu leisten, gibt es aber gewiss noch viel mehr. Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung kann eine interessante Option sein, um ewig Gutes in die Welt zu tragen. | ▶ |
Vorweggenommene Erbfolge: Ein Instrument der Vermögenssicherung zu Lebzeiten | Die vorweggenommene Erbfolge als Form der Vermögensübertragung zu Lebzeiten auf die nächste Generation kann besonders bei der Übertragung größerer Vermögen durch die Nutzung von Steuerfreibeträgen im 10- Jahres-Turnus sinnvoll sein. | ▶ |
Mit „üblichen Gelegenheitsgeschenken” die vorweggenommene Erbfolge gestalten? | Im Rahmen der Erstellung von Erbschafsteuererklärungen begegnet uns regelmäßig die Frage, ob lebzeitige Zuwendungen des Erblassers als Vorschenkungen zu qualifizieren sind, die mitunter zu einer deutlichen Erhöhung der Erbschaftsteuer führen. | ▶ |
Güterstandsschaukel: steuerfreie Übertragung von Vermögen auf Ehepartner | Mit der sog. Güterstandsschaukel lässt sich Vermögen schenkungsteuerfrei auf den anderen Ehegatten verlagern: Dabei wechselt ein im gesetzlichen Güterstand lebendes Ehepaar durch notariell beurkundeten Ehevertrag zunächst in den Güterstand der Gütertrennung. Dadurch entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns. | ▶ |
Oder-Konten als Schenkungsteuerfalle | Gemeinschaftskonten, bei dem jeder Verfügungsberechtigte einzeln und vollumfänglich über das Konto verfügen kann (sog. Oder-Konten), sind zwischen vielen Paaren durchaus üblich. Oft trägt jeder mit seinem Verdienst zum eingezahlten Familien- einkommen bei, ohne dass darauf geachtet wird, wer mehr beisteuert. | ▶ |
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung | Können Betroffene wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbständig regeln, können sie als Alternative zur gerichtlichen Betreuung im Vorhinein Vollmachten erteilen oder Verfügungen treffen. Klassische Instrumente sind die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. | ▶ |
Zur Abgabepflicht des Testamentsvollstreckers | Die Finanzverwaltung kann grundsätzlich von jedem am Erbfall Beteiligten verlangen, dass eine Erbschaftsteuererklärung (auf amtlichem Vordruck) abgegeben wird (§ 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG, § 149 Abs. 1 S. 1 AO). Das Erklärungsverlangen ist dabei in das Ermessen des Finanzamts gestellt. | ▶ |
Ausübung von Wahlrechten | Diese höchstpersönlichen Walrechten kann grundsätzlich nur der Erwerbe (Erbe oder Vermächtnisnehmer), nicht aber der Testamentsvollstrecker ausüben. Stellt der Testamentsvollstrecker ohne Vollmacht entsprechende Anträge, ist umstritten, ob ein entsprechender Steuerbescheid rechtswidrig oder nichtig ist. | ▶ |
Bewertung der Nachlassgegenstände | Es sind Fallgestaltungen möglich, in denen die Höhe der Erbschaftsteuer durch Ausübung von Wahlrechten beeinflusst werden kann. | ▶ |
Inhalt der Steuererklärung | Der Inhalt der Steuererklärung, die ggf. auf einem amtlichen Vordruck abzugeben ist, bestimmt sich nach § 31 Abs. 2 ErbStG. | ▶ |
Korrektur unrichtiger Steuererklärungen | Erkennt der Testamentsvollstrecker, dass er selbst eine unrichtige Steuererklärung abgegeben hat, weil er z.B. zu einem späteren Zeitpunkt Kenntnis von weiterem im Nachlass befindlichen Vermögen erlangt, muss er sie berichtigen (§ 153 AO). | ▶ |
Erbschaftsteuer senken: Mündliches Vermächtnis reicht | Kennen Sie den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer? Das entsprechende Wissen kann helfen, die Erbschaftsteuer zu senken. Denn Erben können mit einem Vermächtnis das zu versteuernde Erbe senken. Doch Vorsicht: Zur steuerlichen Anerkennung sind einige formelle Voraussetzungen unverzichtbar. | ▶ |
Berliner Testament: Geltendmachung des Pflichtteils zur Reduzierung der Erbschaftsteuer | Haben Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und die Kinder zu Schlusserben bestimmt (`Berliner Testament`), gehen die persönlichen Freibeträge der Kinder nach dem Erstversterbenden unter. Dies führt bei mittleren und größeren Nachlässen zu vermeidbaren Erbschaftsteuerbelastungen. Doch auch nach dem Todesfall können Freibeträge noch ´gerettet´ werden. | ▶ |
Steuerfreiheit hochwertiger „üblicher“ Gelegenheitsgeschenke | Neben dem Erwerb von Todes wegen können auch Schenkungen unter Lebenden der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer unterliegen. Spätestens im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung sind sie als Vorschenkungen anzugeben, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren vom Erblasser erworben wurden. Doch schmälern sie dann immer den Freibetrag? | ▶ |
Mit einem Supervermächtnis Steuern sparen? | Ehepartner mit Kindern bewegen sich bei der Planung ihrer erbrechtlichen Vermögensnachfolge häufig zwischen den Motivationspunkten: Versorgung des länger lebenden Ehepartners, Sicherung des Familienfriedens und Steuern sparen. Insbesondere die Kombination aus Berliner Testament und Supervermächtnis erscheint zur Erreichung dieser Ziele oftmals verlockend. | ▶ |
Die geschenkte oder vererbte Immobilie: Anforderungen an ein Verkehrswertgutachten | Wird eine Immobilie geschenkt oder vererbt, ist sie für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach gesetzlichen Vorschriften zu bewerten. Wertbeeinflussende Gegebenheiten können im Rahmen dieser typisierenden Bewertung nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Ist der so ermittelte Wert der Immobilie höher als der Verkehrswert, kann der Ansatz des niedrigeren Wertes mithilfe eines Verkehrswertgutachtens beantragt werden. | ▶ |
Die steuerrechtliche Haftung des Testamentsvollstreckers | Umfang der Rechte und Pflichten des Testaments- vollstreckers in steuerlicher Hinsicht können im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Sie werden auch durch Art und Umfang der Testamentsvoll- streckung beeinflusst. Ein vom Testamentsvollstrecker mit den Deklarationsarbeiten beauftragter Steuerberater sollte unverzichtbar auch diese steuerrechtliche Haftungssituation beachten. | ▶ |
Das Familienheim: Blitzlichter aus der Praxis | Die steuerfreie Zuwendung der selbst genutzten Wohnimmobilie (Familienheim) – häufig zentraler Baustein im Familienvermögen – spielt im Rahmen von Erbschaften sowie bei lebzeitigen Zuwendungen zwischen Ehegatten eine bedeutende Rolle. Wichtige Voraussetzungen zur Steuerbefreiung und `Blitzlichter aus unserer Praxis` finden Sie in diesem Beitrag. | ▶ |
Viele gute Gründe für eine Testamentsvollstreckung | Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, will vor allem eines: Die möglichst fehlerfreie und zügige Umsetzung der dort statuierten letztwilligen Verfügungen. Risiken, die diesem Ziel entgegenste- hen können, sind jedoch meist mannigfaltig. | ▶ |
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