Gutes tun bis in die Ewigkeit
Drohender Umweltkollaps, Pandemien, Werteverfall… !?! Ursachen für Zukunfts-Verzagtheit mag es wohl
viele geben; Gründe, einen
Beitrag für die Genesung
unserer Welt zu leisten, gibt es
aber gewiss noch viel mehr.
Die Errichtung einer gemeinnützigen
Stiftung kann eine
interessante Option sein, um
ewig Gutes in die Welt zu
tragen.
Die Rechtsform der Stiftung hat in
Deutschland in den vergangenen
Jahren enorm an Bedeutung gewonnen.
Nach aktuellen Zahlen des Bundesverbands
Deutscher Stiftungen*
gab es Ende 2019 in Deutschland 23.230
rechtsfähige Stiftungen. Allein 2019
sind 576 neue Stiftungen hinzugekommen.
Nicht mitgerechnet sind zahlreiche
nicht rechtsfähige Stiftungen,
die ebenfalls als Familienstiftungen
ausgestaltet sein können.
Gleichzeitig erreicht der Stand des
Privatvermögens der Deutschen – trotz
Niedrigzinsphase und Corona – nach
wie vor Spitzenwerte. Es belief sich
zum Ende des ersten Quartals 2020 auf
rund 6,3 Billionen Euro, wovon in den
kommenden zehn Jahren nach Schätzungen
rund 28 Prozent, d. h. knapp
1,8 Billionen Euro vererbt werden.**
Der Bedarf nach tragfähigen Lösungen
für die Vermögensnachfolge ist also
immens. In diesem Zuge werden auch
Stiftungen – vor allem gemeinnützige
Stiftungen, aber auch Familienstiftungen
– immer interessanter.
MIT EINER STIFTUNG DER GESELLSCHAFT
ETWAS ZURÜCKGEBEN: GEMEINNÜTZIGE STIFTUNGEN
95 Prozent der Stiftungen verfolgen
gemeinnützige Zwecke. Ihre Arbeit ist
darauf ausgerichtet, die Allgemeinheit
selbstlos zu fördern. So betreiben viele
Stiftungen Museen und sozial Einrichtungen,
schützen Wälder oder fördern
wissenschaftliche Projekte.
Zwei Drittel der Stiftenden sind Privatpersonen.
Meist haben sie eine konkrete
Idee, wie sie einen gesellschaftlichen
Zustand verbessern können und
wollen über ihr eigenes Leben hinaus
positiv und nachhaltig für die Gesellschaft
wirken. Gemeinnützige Stiftungen
bereichern die Vielfalt der Gesellschaft,
indem sie zusätzliche Impulse
geben und unabhängig von Wählern
oder Aktionären handeln können.
Das Prinzip einer Stiftung ist einfach:
Ein Stifter möchte sich langfristig für
einen gemeinnützigen Zweck engagieren
und bringt dazu sein Vermögen
in eine Stiftung ein. Wer eine Stiftung
errichtet, trennt sich für immer
von dem der Stiftung übertragenen
Vermögen. Die Stiftung legt das ihr
übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend
an. Die so erwirtschafteten
Überschüsse werden für den
gemeinnützigen Zweck ausgegeben.
Das gestiftete Vermögen selbst muss
als Grundkapital der Stiftung erhalten
bleiben. Denn eine (rechtsfähige)
Stiftung ist nach deutschem Recht `für
die Ewigkeit´ gemacht und kann in der
Regel nicht aufgelöst werden.
Allein in Deutschland gibt es über 250
Stiftungen, die älter als 500 Jahre sind.
Die ersten Stiftungen waren meist soziale
Einrichtungen. Stiftungen entwickeln
sich jedoch stetig weiter und haben oft
die Zukunft fest im Blick. So widmen sich
viele junge Stiftungen bspw. Fragen der
Digitalisierung oder des Klimaschutzes
oder setzen sich für die europäische Idee
ein.
STEUERBEGÜNSTIGUNGEN FÜR
STIFTUNGEN & ZUWENDUNGSGEBER
Stiftungen, die gemeinnützige, mildtätige
oder kirchliche Zwecke verfolgen,
sind steuerbegünstigt. Steuerbegünstigungen
beziehen sich in erster Linie
auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
So sind Zuwendungen an eine
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche
Stiftung von der Erbschaft- oder
Schenkungsteuer befreit.
BITTE BEACHTEN SIE
Steuerlich unschädlich ist es,
wenn eine steuerbegünstigte
Stiftung maximal ein Drittel ihres
Einkommens verwendet, um den
Stifter und seine Angehörigen in
angemessener Weise zu unterhalten.
Bei der Beurteilung der
Angemessenheit des Unterhalts
soll es auf den Lebensstandard
des Zuwendungsempfängers
ankommen. Die Zuwendungen
der Stiftung sollen in diesen
Fällen dazu dienen, das eigene
Vermögen des Empfängers zu
ergänzen, um ihn in die Lage zu
versetzen, sein Leben so zu
führen, als ob die Stiftung nicht
errichtet worden wäre und es
mithilfe des Ererbten möglich
wäre.
DIE FAMILIENSTIFTUNG
Eine Strategie zum Schutz des
Familienvermögens?
Stiftungen, deren Zweck im Wesentlichen
die Vermögenssicherung ist
(bspw. der Schutz vor Zersplitterung
des Familienvermögens oder des Familienunternehmens),
sind wegen der
Vorrangigkeit der privaten Motive stets
private Stiftungen. Reine Familiengesellschaften
sind wegen ihrer vorrangig
eigennützigen Zweckausrichtung
nicht steuerbegünstigt.
Die Familienstiftung ist in erster Linie
kein Vehikel, um Steuern zu sparen.
Hingegen eignet sie sich ggf. als Institution,
die sowohl das Familienvermögen
als auch die Absicherung der
nachfolgenden Generationen über den
Tod des Stifters hinaus gewährleistet.
DIE ERRICHTUNG EINER STIFTUNG
Die Errichtung einer Stiftung ist nicht
nur zu Lebzeiten, sondern auch im
Wege einer letztwilligen Verfügung
möglich. Bei Errichtung von Stiftungen
besteht jedoch häufig noch
Klärungsbedarf seitens der Anerkennungsbehörde.
Da der Stifter dann
aber keine Auskünfte mehr erteilen
und auch Stiftungsgeschäft und Satzung
nicht mehr ändern kann, droht
schlimmstenfalls die Stiftungsgründung
zu scheitern. Dieses Risiko
lässt sich vermeiden, wenn ein
Testamentsvollstrecker bestimmt
wurde, der zur Vornahme der erforderlichen
Änderungen befugt wurde.
Sofern die Stiftung bereits zu Lebzeiten
errichtet wird, kann dies ggf. mit zunächst
kleinem Anfangsvermögen
errichtet werden. Weiteres Vermögen
kann der Stifter der Stiftung
dann im Wege der letztwilligen Verfügung
zukommen lassen.
BITTE BEACHTEN SIE
Bei Stiftungsgründung von
Todes wegen ist die Anordnung
von Testamentsvollstreckung
unverzichtbar. Nur
so kann die Anerkennung der
Stiftung gesichert werden.
Zudem sollte zu Lebzeiten des
Stifters regelmäßig – etwa
jährlich – geprüft werden,
ob die Anordnungen zur Stiftungsgründung
der aktuellen
Rechts- und Interessenlage
(noch) entsprechen.
2020/2024 - Autor: Daniel Simon