Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger haben regelmäßig umfangreiche steuerrechtliche Pflichten zu erfüllen (siehe Erbschaftsteuerliche Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers – Teil 1: Die Erbschaftsteuererklärung und Teil 2: Die Steuerveranlagung) – Hierzu gehören meist die Abgabe von Steuererklärungen (insbes. Erbschaftsteuererklärung) als auch die Bezahlung der Steuern (insbesondere Erbschaftsteuer). Eng verknüpft mit diesem Pflichtenkreis ist die steuerrechtliche Haftung des Testamentsvollstreckers (siehe Die steuerrechtliche Haftung des Testamentsvollstreckers).
Um diesen Aufgabenstellungen und Besonderheiten Rechnung zu tragen, haben wir viele die Zusammenarbeit unterstützende Arbeitsprozesse etabliert, bspw.
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